Die Traumhaus - Das Original Projektentwicklungsgesellschaft mbH wurde am 17. August 2015 gegründet, hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist seit ihrer Gründung 100%-ige Tochtergesellschaft der Traumhaus AG. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Verkauf von Grundstücken (mit oder ohne Immobilien), die Vermietung und Verpachtung, die Vorbereitung und Entwicklung von Bebauungen sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Im Geschäftsjahr 2021 befand sich ein entwickeltes Bauprojekt in Hessen in der Finalisierungs- und Übergabephase; die Umsatzerlöse lagen bei TEUR 13.269,9 und der Jahresüberschuss bei TEUR 2.377,1. Zum 31.12.2021 wies die Gesellschaft ein Eigenkapital von TEUR 2.243,2 und eine Eigenkapitalquote von 9,6% aus; im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt und der Geschäftsführer erhielt keine Bezüge.
der Erwerb und Verkauf von Grundstücken (mit oder ohne Immobilien), die Vermietung und Verpachtung der erworbenen Grundstücke (mit oder ohne Immobilien), die Vorbereitung der Bebauung sowie Entwicklung der erworbenen Grundstücke (mit oder ohne Immobilien), der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und fremden Vermögens in fremden Namen und für fremde Rechnung; ausgenommen hiervon ist jede Tätigkeit, die einer staatlichen Genehmigung, insbesondere einer nach dem Kreditwesengesetz und § 34 c Gewerbeordnung bedarf.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28563 (Stand 30. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Otfried Sinner | Geschäftsführer(in) | Büdingen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28563 (Stand 30. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | Rohergebnis5,9 Mio. €2 | 2.380.828 € | 23.332.508 € | — |
| 2020 | Rohergebnis6,1 Mio. €2 | 1.615.141 € | 34.999.029 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | -93.845 € | 37.154.542 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | -956.671 € | 29.706.400 € | — |
| 2017 | — | -385.459 € | 31.552.927 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28563 (Stand 30. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 2.942 € | 0.4% |
| Zinsen u. ä. | 751.907 € | 99.6% |
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Quelle: Unternehmensregister