(1) Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, des Wohlfahrtswesen, der Hilfe für Behinderte, sowie der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Sie dient der stationären, teilstationären und ambulanten Betreuung und Pflege und Rehabilitation von Hilfsbedürftigen unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Einrichtungen und Fachdiensten der stationären, teilstationären und ambulanten Jugendhilfe, von Einrichtungen und Angeboten zur ambulanten und stationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung, Heilpädagogischen Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und einer Werkstatt für behinderte Menschen. (3) Der Satzungszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstige Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Olga Fröse | Geschäftsführer(in) | Schwalbach |
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