die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Personennahverkehr -ÖPNV- und bei sonstigen Linienverkehren sowie bei der Schülerbeförderung als beliehene Aufgabenträgerorganisation nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG sowie als Beliehener für die Schülerbeförderung nach § 161 Abs. 9 SchuIG des Rheingau-Taunus-Kreises, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften die Aufgabenwahrnehmung nicht zwingend ausschließen. Das Unternehmen unterhält keinen eigenen Fahrzeugpark und kein Fahrpersonal zur Durchführung öffentlicher Nahverkehrsaufgaben. Gemäß § 8 Abs. 3 ÖPNVG erwirbt es weder nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz noch nach dem Personenbeförderungsgesetz Unternehmerstatus, um Personen zu befördern.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Arno Brandscheid | Geschäftsführer(in) | Heidenrod |
| Andreas Remler | Geschäftsführer(in) | Walluf |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.09.2023 | Änderung der Geschäftsanschrift | Aarstraße 133 a, 65232 Taunusstein |
| 01.03.2017 | Sitzverlegung | Bad Schwalbach |
| 01.03.2017 | Änderung des Gegenstands | die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Personennahverkehr -ÖPNVund bei sonstigen Linienverkehren sowie bei der Schülerbeförderung als beliehene Aufgabenträgerorganisation nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG sowie als Beliehener für die Schülerbeförderung nach § 161 Abs. 9 SchuIG des Rheingau-Taunus-Kreises, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften die Aufgabenwahrnehmung nicht zwingend ausschließen. Das Unternehmen unterhält keinen eigenen Fahrzeugpark und kein Fahrpersonal zur Durchführung öffentlicher Nahverkehrsaufgaben. Gemäß § 8 Abs. 3 ÖPNVG erwirbt es weder nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz noch nach dem Personenbeförderungsgesetz Unternehmerstatus, um Personen zu befördern. |
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