1. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Girke | Geschäftsführer(in) | Weiden i.d.OPf. |
| Dirk Hoffmann | Geschäftsführer(in) | Zossen |
| Klaus Wolfsteiner | Geschäftsführer(in) | Münnerstadt |
| Wolfgang Fritsch | Geschäftsführer(in) | Brand |
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