Die Hans Fuchs Betonwerk Altenburg Verwaltungs GmbH fungiert als reine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Ellwangen. Ihr Unternehmensgegenstand beschränkt sich auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Vermögen. Die Gesellschaft übernimmt dabei die Funktion der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Hans Fuchs Betonwerk Altenburg GmbH & Co. KG. Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 wies das Unternehmen eine Bilanzsumme von lediglich 1,00 Euro aus. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB eingestuft. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenem Vermögen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Hans Fuchs Betonwerk Altenburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Ellwangen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 727590 (Stand 12. Juni 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Katja Veit | Geschäftsführer(in) | Ellwangen Jagst |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 727590 (Stand 12. Juni 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2011 | kleine KapG1 | — | 1 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 727590 (Stand 12. Juni 2026)
Quelle: Unternehmensregister