Energieversorgung Bad Boll GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Bad Boll. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726707 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2011. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Energieversorgung, die Unterhaltung und der Betrieb von Energienetzen, die dezentrale und regenerative Erzeugung von Energie, der Vertrieb von Energie, die Erbringung von Energiedienstleistungen und die Bereitstellung und Lieferung von Betriebsstoffen. Die Gesellschaft kann auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung übernehmen. Zum Gesellschaftszweck gehört die Vornahme aller mit den vorstehenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen. Das Unternehmen ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die mittelbar oder unmittelbar dem vorgenannten Unternehmensgegenstand dienen. Der Gegenstand des Unternehmens wird begrenzt durch die nach §§ 102 ff. GemO zulässige wirtschaftliche Betätigung. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 103 GemO zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 726707 (Stand 19. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ralf Wuchenauer | Geschäftsführer(in) | Langenau |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 726707 (Stand 19. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | — | 4.408.971 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | — | 4.156.609 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | — | 4.154.867 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | — | 3.978.775 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | — | 3.808.216 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 3.917.055 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | — | 3.859.192 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | — | 3.738.014 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | — | 3.722.849 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | — | 3.743.620 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 726707 (Stand 19. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister