(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie der Berufsbildung. (2) Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird verwirklicht insbesondere durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Bodenseekreises mit ambulanten, vor, nach- und vollstationären Krankenhausleistungen mit einem leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus sowie die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesem Krankenhaus behandelten Patienten. (3) Die Förderung des Wohlfahrtswesens wird die Gesellschaft verwirklichen insbesondere durch den Aufbau vernetzter Strukturen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote und durch die Beteiligung an solchen. (4) Die Förderung der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Bereithaltung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote, insbesondere im Bereich der medizinischen Berufe und der Pflegeberufe. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in sämtlichen anderen Berufen ausbilden, soweit sie dazu über die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Krankenhauses Tettnang, eines Akutkrankenhauses im Sinne einer Grund- und Regelversorgung. (6) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jan-Ove Faust | Geschäftsführer(in) | Amtzell |
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