Die Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH fördert die psychiatrische Versorgung im Bodenseekreis und übernimmt Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für seelisch behinderte Menschen sowie einer Tagesstätte mit Zuverdienstarbeitsplätzen in Friedrichshafen. Zielgruppe sind erwachsene Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und hohem, komplexem Unterstützungsbedarf; der Werkstattbereich umfasst 100 Plätze und einen Berufsbildungsbereich mit 20 Plätzen. Zu den Angeboten zählen aktivierende Maßnahmen (u. a. OHA und BISS), Arbeitstherapie in Kooperation mit dem ZfP Suedwürttemberg sowie tagesstrukturierende Leistungen wie Tagesstätte und Tagesgestaltung. Ergänzend vermietet die Gesellschaft Räumlichkeiten an Netzwerkpartner und betreibt einen Gastronomie- und Tagungsbereich, der 2024 Erträge von 245 T€ erzielte.
Die Beteiligung an der psychiatrischen Versorgung im Bodenseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke Behinderte sowie einer Tagesstätte mit Zuverdienstarbeitsplätzen in Friedrichshafen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 631903 (Stand 21. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| David Bottlinger | Geschäftsführer(in) | Ravensburg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 631903 (Stand 21. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis5,8 Mio. €2 | 49.510 € | 11.059.988 € | — |
| 2023 | Rohergebnis5,6 Mio. €2 | 214.937 € | 11.554.287 € | — |
| 2022 | Rohergebnis4,4 Mio. €2 | 305.377 € | 11.911.425 € | — |
| 2021 | Rohergebnis4,1 Mio. €2 | 288.925 € | 11.918.271 € | — |
| 2020 | Rohergebnis3,6 Mio. €2 | 39.359 € | 12.065.003 € | — |
| 2019 | Rohergebnis3,6 Mio. €2 | 130.506 € | 12.292.961 € | — |
| 2018 | — | — | 12.607.637 € | — |
| 2017 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 12.832.216 € | — |
| 2016 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 13.049.233 € | — |
| 2015 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 13.307.199 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 631903 (Stand 21. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 4.523.882 € | 91.7% |
| Abschreibungen | 355.519 € | 7.2% |
| Zinsen u. ä. | 52.167 € | 1.1% |
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Quelle: Unternehmensregister