Die Stauferkreis Beteiligungen GmbH ist eine nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) anerkannte, integrierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und eine 100%-ige Tochter der Kreissparkasse Göppingen. Gegenstand ist die Bereitstellung von Mezzanine-Kapital in Form von typischen stillen Beteiligungen sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen an mittelständischen Unternehmen. Bei ihrer Geschäftstätigkeit orientiert sich die Gesellschaft grundsätzlich am sparkassenrechtlich verankerten Regionalprinzip; 63 % der Beteiligungen wurden mit Partnern aus dem Geschäftsgebiet der Alleingesellschafterin abgeschlossen. Die Gesellschaft kooperiert im Einzelfall mit Beteiligungsgesellschaften anderer Sparkassen und der MBG Baden‑Württemberg und darf keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes vornehmen.
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft, vorrangig mit Sitz im Geschäftsgebiet der Alleingesellschafterin Kreissparkasse Göppingen. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte ausschließlich nach den Anlagegrundsätzen des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für integrierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft darf keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte und keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen vornehmen. Die Gesellschaft kann alle nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ausdrücklich zulässigen Geschäfte tätigen. Sonstige Geschäfte darf die Gesellschaft nur tätigen, wenn sie mit ihrem Unternehmensgegenstand zusammenhängen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 532121 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Müller | Geschäftsführer(in) | Göppingen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 532121 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | Rohergebnis1,1 Mio. €2 | 770.926 € | 15.200.850 € | — |
| 2024 | Rohergebnis1,1 Mio. €2 | 673.674 € | 15.097.358 € | — |
| 2023 | 753.624 € | 419.548 € | 11.380.815 € | — |
| 2022 | 969.379 € | 735.072 € | 7.961.562 € | — |
| 2021 | 510.532 € | -1.178.431 € | 7.192.619 € | — |
| 2020 | 503.929 € | -13.491 € | 8.356.673 € | — |
| 2019 | 363.470 € | 730.702 € | 6.079.712 € | — |
| 2018 | 327.784 € | 263.580 € | 5.488.495 € | — |
| 2017 | 303.152 € | -234.369 € | 5.226.017 € | — |
| 2016 | 124.229 € | 101.329 € | 2.453.701 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 532121 (Stand 22. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 160.099 € | 99.8% |
| Abschreibungen | 306 € | 0.2% |
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Quelle: Unternehmensregister