Die kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH ist seit dem 01.01.2008 als Tochtergesellschaft in den Konzern „Kliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmen“ eingebunden und fungiert zudem als Akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das stationäre und ambulante Behandlungsangebot umfasst die Fachbereiche Allgemeinpsychiatrie, Psychosomatische Medizin, Gerontopsychiatrie, Geriatrie, Suchtmedizin, Klinische Sozialpsychiatrie, Klinische Forensik sowie Neurologie; zudem betreibt das Klinikum eine Berufsfachschule für Krankenpflege mit 150 Plätzen und Krankenpflegehilfe mit 26 Plätzen. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Klinikum Erlöse aus Krankenhausleistungen in Höhe von 123.988 TEUR und einen Jahresüberschuss von 1.180 TEUR. Die Gesellschaft betreibt Standorte in Wasserburg (506 Betten, inkl. 25 Plätze), Freilassing (80 Betten, 20 Plätze), Ebersberg (30 Plätze), Altötting (30 Plätze) und Rosenheim (40 Plätze) mit insgesamt 586 Betten und 145 Plätzen.
(1) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. (2) Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken einschließlich deren Sicherung und Unterbringung im Rahmen des Maßregelvollzugs, sowie die Qualifizierung von Fachkräften in Pflegeberufen. Aufgabe ist es, durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. (4) Der Satzungszweck wird auch für und im planmäßigen Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen (§ 57 Abs. 3 AO), durch die vom Gegenstand der Gesellschaft (Abs. 5) umfassten Tätigkeiten verwirklicht. Der Satzungszweck wird insbesondere im planmäßigen Zusammenwirken mit dem Kliniken des Bezirks Oberbayern - Kommunalunternehmen und seinen gemeinnützigen Tochtergesellschaften und sonstigen verbundenen gemeinnützigen Unternehmen verwirklicht. Ferner wird der Satzungszweck auch im planmäßigen Zusammenwirken mit gemeinnützigen Einrichtungen der Stadt und des Landkreises Rosenheim, des Landkreises Berchtesgadener Land, des Landkreises Traunstein, des Landkreises Altötting und des Landkreises Mühldorf, sowie deren gemeinnützigen Tochtergesellschaften und sonstigen verbundenen gemeinnützigen Unternehmen verwirklicht. Die Gesellschaft erbringt hierfür Dienstleistungen und Lieferungen an die vorgenannten Körperschaften, die diese bei der unmittelbaren Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke verwenden bzw. kann solche beziehen. Der Zweck wird auch durch Mittelweiterleitungen gem. § 58 Nr. 1 AO sowie durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Krankenhäusern und Nebeneinrichtungen einschließlich Tageskliniken und aufsuchender Versorgung zur stationären und ambulanten Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin der Betrieb von Berufsfachschulen für Pflegeberufe. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Erfüllung der aufgrund Beleihung übertragenen Aufgabe des Maßregelvollzugs gem. Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) und der Betrieb der hierfür erforderlichen Einrichtungen. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KU entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (Bez0), die die Zwecke der Gesellschaft fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Geschäfte oder sonstige Maßnahmen (z. B. Errichtung und Unterhaltung von Nebenbetrieben), die eine Betätigung außerhalb der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke darstellen, sind nur in den Grenzen der Steuerbefreiung i.S.d. §§ 51ff AO zulässig. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen gemeinnützigen Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. (7) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf Ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. (8) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Traunstein, HRB 18074 (Stand 31. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Karsten-Jens Adamski | Geschäftsführer(in) | Rimsting |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Traunstein, HRB 18074 (Stand 31. Oktober 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.11.2022 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung - AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. Der Satzungszweck wird auch im planmäßigen Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen (§ 57 Abs. 3 AO), durch die im Rahmen des Gegenstands des Unternehmens genannten Tätigkeiten verwirklicht (vgl. Abs. 2), d.h. mit der Kliniken des Bezirks Oberbayern Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts und ihren gemeinnützigen Tochtergesellschaften und sonstigen verbundenen gemeinnützigen Unternehmen. Die Gesellschaft erbringt hierfür Dienstleistungen an die vorgenannten Körperschaften, die diese bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke verwenden bzw. kann diese Leistungen beziehen. Der Zweck wird auch durch Mittelweiterleitungen gemäß § 58 Nr. 1 AO sowie durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, erfüllt. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) zu erbringen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. (4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf Ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. (5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen. |
| 06.11.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 07.09.2016 | Änderung des Gegenstands | 1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) zu erbringen. 2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung -AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. 4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. 5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 30.12.2008 | Kapitalerhöhung | +2.975.000 € | 3.000.000 € |
| 18.12.2007 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 28.4.2026 | Auftraggeber · SYNLAB Medizinisches Versorgungszentrum Weiden GmbH | — |
| 12.1.2026 | Auftraggeber | — |
| 3.11.2025 | Laborleistungen Auftraggeber | — |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Traunstein, HRB 18074 (Stand 31. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 129.090.430 € | 1.179.807 € | 176.331.822 € | 1.886 |
| 2023 | 118.737.216 € | 2.914.161 € | 182.602.880 € | 1.800 |
| 2022 | 115.879.452 € | 1.272.876 € | 178.166.070 € | 1.564 |
| 2021 | 104.773.621 € | 816.740 € | 160.158.103 € | 1.481 |
| 2020 | 103.291.209 € | 2.544.504 € | 152.119.809 € | 1.419 |
| 2019 | 96.562.301 € | 2.384.639 € | 152.995.659 € | 1.435 |
| 2018 | 91.850.386 € | 2.492.982 € | 141.619.813 € | 1.352 |
| 2017 | 90.950.863 € | 650.217 € | 102.035.740 € | 1.309 |
| 2016 | 84.682.159 € | 2.742.867 € | 102.135.881 € | 1.300 |
| 2015 | 80.089.365 € | 2.368.428 € | 86.481.219 € | 1.225 |
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Traunstein, HRB 18074 (Stand 31. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 99.862.438 € | 75.4% |
| Materialaufwand | 24.670.636 € | 18.6% |
| Abschreibungen | 7.792.129 € | 5.9% |
| Zinsen u. ä. | 204.333 € | 0.2% |