Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 Abgabenordnung, ferner Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 Abgabenordnung, insbesondere: a) Künstlerische Tanz- und Bewegungsformate. Durchführung und Förderung künstlerischer Projekte und Veranstaltungen, die Tanz und Bewegung als Ausdrucksform nutzen. Diese Formate können sowohl der künstlerischen Entfaltung und dem kulturellen Austausch dienen als auch den Zugang zu Kunst und Kultur für Menschen mit erschwertem Zugang ermöglichen. Beispiele hierfür sind inklusive Tanzprojekte, kreative und partizipative Formate sowie künstlerische Aufführungen, die individuelle und gesellschaftliche Impulse setzen. b) Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsprogammen für verschiedene Zielgruppen, darunter Sozialarbeitende, Tanz- und Theaterschaffende sowie Lehrkräfte im Bereich Sport und Bewegung. Diese Formate sollen Tanz und Bewegung als Medium für künstlerischen Ausdruck, persönliche Entwicklung, kulturellen Austausch und sozialen Zusammenhalt fördern.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Katja Büchtemann | Geschäftsführer(in) | Kusterdingen |
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