Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit demselben oder einem vergleichbaren Unternehmensgegenstand im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amts des Geschäftsführers, beteiligen und Zweigniederlassungen im In- oder Ausland errichten und schließen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| John Cantillon | Geschäftsführer(in) | Melbourne/Florida |
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