- die Verwaltung der bestehenden Beteiligungen und des sonstigen Vermögens; - die Übernahme von anderen Dienstleistungsaufgaben aller Art, die im Rahmen der Führungsholding erforderlichen Aufgaben und Verträge notwendig sind. - Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. -die Erbringung von Dienstleistungen auch gegenüber Dritten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Daniel Rebhorn | Geschäftsführer(in) | Stuttgart |
| Andreas Schwend | Geschäftsführer(in) | Stuttgart |
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