Die Winkels Getraenke Logistik Verwaltungs-GmbH fungiert als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin für Personenhandelsgesellschaften im Getränkesektor. Ihr Geschäftszweck umfasst primär das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung für Unternehmen, die in der Herstellung und dem Vertrieb von Getränken tätig sind. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft und wird in den Konzernabschluss der Winkels Getraenke Logistik GmbH & Co. Holding KG einbezogen. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Sachsenheim. Winkels Getränke Logistik Verwaltungs-GmbH ist ein Familienunternehmen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
das Halten und Verwalten von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere auch die Übernahme einer Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Personenhandelsgesellschaften, die sich mit der Herstellung und dem Vetrieb von Getränken befassen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 741451 (Stand 23. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Denise Kaufmann | Geschäftsführer(in) | Stuttgart |
| Gerhard Kaufmann | Geschäftsführer(in) | Bietigheim-Bissingen |
| Otto Zejmon | Geschäftsführer(in) | Bamberg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 741451 (Stand 23. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | — | 102.912 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | — | 100.595 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | — | 98.909 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | — | 97.038 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | — | 95.386 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 94.811 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | — | 89.617 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | — | 85.425 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | — | 81.997 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | — | 79 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 741451 (Stand 23. August 2026)
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