a) Der Jugend- und Altenhilfe; b) von Kunst und Kultur; c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; e) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; f) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; g) des Sports; h) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; i) der Gleichberichtigung von Frauen und Männern. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Projekte und Maßnahmen insbesondere in Stuttgart: a) Errichtung, Unterhaltung, Betrieb und Unterstützung von Einrichtungen der offenen Jugendhilfe und von Einrichtungen, die der Betreuung, Bildung und Erziehung bedürftiger und gefährdeter Kinder und Jugendlicher dienen, insbesondere von Kinder- und Jugendhäusern, Kindertagesstätten, Werkstätten, Spielplätzen sowie Stadtteil- und Familienzentren. b) Begleitung von Kindern und Jugendlichen aller Schulformen mit pädagogischen Fachkräften und Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen. c) Veranstaltungen und Angebote der Freizeitgestaltung, Bildung, Betreuung, und Kommunikation für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren und Behinderte. d) Angebote für Beratung, Betreuung, Begleitung, Weiterbildung und Begegnung für Eltern und Familien einschließlich von ernährungs- und gesundheitsorientierten Angeboten. e) Bereithaltung praktischer Lern- und Lehrangebote, insbesondere der sozialen, sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Berufe, insbesondere auch durch die Werkstätten nach Ziff. a). f) Aktivitäten zur Stärkung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe in Stuttgart. g) Angebote und Veranstaltungen im Bereich Bewegung, Sport und Tanz einschließlich altersgerechter Bewegungs- und Sportangebote zur Erhöhung und Verbesserung der körperlichen Aktivität. h) Veranstaltungen und Angebote in den Bereichen Kunst und Kultur (z.B. Kunst-, Mal- und Zeichenkurse, Singkreise und Ähnliches). i) Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (z.B. Sprachkurse, internationale Frauen- und Müttertreffs, interkulturelle Veranstaltungen). (3) Die Gesellschaftszwecke nach Abs. 1 werden ferner verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Übernahme von Vorhabensträgerschaften, die Beschäftigung von Personal und die konzeptionelle Durchführung und Weiterentwicklung von Projekten in der Kinder- und Jungendarbeit, bspw. durch den Betrieb einer Computerwerkstatt in den Räumen eines Kooperationspartners oder die Vermietung von Flächen und Räumlichkeiten an gemeinnützige Organisationen zur Verwirklichung derer gemeinnützigen Zwecke und die Projektleitung sowie die Durchführung, Personalgestellung und die Überlassung von KfZ für sportpädagogische Maßnahmen an Kooperationspartner. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke nach Abs. 1 ferner durch die Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere durch das Anmieten und Reinigung von Flächen, welche von der Gesellschaft für die Offene Kinder- und -Jugendarbeit und von Projekten für die Kinder- und Jugendzirkusszene genutzt werden. (5) Die Kooperationspartner nach Ziff. 3 und Ziff. 4 werden in einer stets zu aktualisierenden Liste geführt, die der Finanzverwaltung sowohl in ihrer ersten Fassung als auch nach jeder Anpassung unverzüglich zu übermitteln ist. (6) Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. (7) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an ihnen beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Clemens Kullmann | Geschäftsführer(in) | Stuttgart |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.12.2025 | Änderung des Gegenstands | a) Der Jugend- und Altenhilfe; b) von Kunst und Kultur; c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; e) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; f) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; g) des Sports; h) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; i) der Gleichberichtigung von Frauen und Männern. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Projekte und Maßnahmen insbesondere in Stuttgart: a) Errichtung, Unterhaltung, Betrieb und Unterstützung von Einrichtungen der offenen Jugendhilfe und von Einrichtungen, die der Betreuung, Bildung und Erziehung bedürftiger und gefährdeter Kinder und Jugendlicher dienen, insbesondere von Kinder- und Jugendhäusern, Kindertagesstätten, Werkstätten, Spielplätzen sowie Stadtteil- und Familienzentren. b) Begleitung von Kindern und Jugendlichen aller Schulformen mit pädagogischen Fachkräften und Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen. c) Veranstaltungen und Angebote der Freizeitgestaltung, Bildung, Betreuung, und Kommunikation für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren und Behinderte. d) Angebote für Beratung, Betreuung, Begleitung, Weiterbildung und Begegnung für Eltern und Familien einschließlich von ernährungs- und gesundheitsorientierten Angeboten. e) Bereithaltung praktischer Lern- und Lehrangebote, insbesondere der sozialen, sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Berufe, insbesondere auch durch die Werkstätten nach Ziff. a). f) Aktivitäten zur Stärkung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe in Stuttgart. g) Angebote und Veranstaltungen im Bereich Bewegung, Sport und Tanz einschließlich altersgerechter Bewegungsund Sportangebote zur Erhöhung und Verbesserung der körperlichen Aktivität. h) Veranstaltungen und Angebote in den Bereichen Kunst und Kultur (z.B. Kunst-, Mal- und Zeichenkurse, Singkreise und Ähnliches). i) Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (z.B. Sprachkurse, internationale Frauen- und Müttertreffs, interkulturelle Veranstaltungen). (3) Die Gesellschaftszwecke nach Abs. 1 werden ferner verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die Übernahme von Vorhabensträgerschaften, die Beschäftigung von Personal und die konzeptionelle Durchführung und Weiterentwicklung von Projekten in der Kinder- und Jungendarbeit, bspw. durch den Betrieb einer Computerwerkstatt in den Räumen eines Kooperationspartners oder die Vermietung von Flächen und Räumlichkeiten an gemeinnützige Organisationen zur Verwirklichung derer gemeinnützigen Zwecke und die Projektleitung sowie die Durchführung, Personalgestellung und die Überlassung von KfZ für sportpädagogische Maßnahmen an Kooperationspartner. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke nach Abs. 1 ferner durch die Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere durch das Anmieten und Reinigung von Flächen, welche von der Gesellschaft für die Offene Kinder- und Jugendarbeit und von Projekten für die Kinder- und Jugendzirkusszene genutzt werden. (5) Die Kooperationspartner nach Ziff. 3 und Ziff. 4 werden in einer stets zu aktualisierenden Liste geführt, die der Finanzverwaltung sowohl in ihrer ersten Fassung als auch nach jeder Anpassung unverzüglich zu übermitteln ist. (6) Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. (7) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an ihnen beteiligen. |
| 17.12.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 07.02.2011 | Sitzverlegung | Neue |
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