die Übernahme der Geschäftsführung und Vollhaftung von Gesellschaften des Handelsrechts, insbesondere von Firmen, deren Geschäftszweck die Bearbeitung von Stahl, die Durchführung von Automatendreharbeiten und der Handel mit Metallwaren aller Art ist. Der Gesellschaft ist es erlaubt, daneben auch eigene wirtschaftliche Zwecke zu verfolgen, insbesondere, soweit diese sich auf Metallbearbeitung und Handel mit Metallwaren im weitesten Sinne beziehen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und an anderen Orten Zweigniederlassungen zu gründen. Die Gesellschaft darf sich mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dino Mauch | Geschäftsführer(in) | Aldingen-Aixheim |
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