Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Stuttgart, die sich auf den Betrieb von Schulen sowie die Förderung der Erziehung und Berufsbildung konzentriert. Das Unternehmen verfolgt satzungsgemäß keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und investiert Mittel ausschließlich in den Bildungsauftrag. Die Geschäftsführung wird durch Führungskräfte des Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2015/2016 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 43 Mitarbeiter. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Schulen sowie die Förderung der Erziehung sowie der Volks-, Weiter- und Berufsbildung. Neben der Vermittlung von Fachwissen trägt die Gesellschaft insgesamt zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer bei. Das Unternehmen der Gesellschaft dient damit unmittelbar und überwiegend erzieherischen Zwecken. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Er erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. (6) Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen beteiligten. Sie darf auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar fördern.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 11380 (Stand 22. Oktober 2026)
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Quelle: Unternehmensregister