Die Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH fungiert als Verkehrsverbund im Raum Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall zur Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs. Zu den Kernaufgaben zählen die Entwicklung des Verbundtarifs, die rechnerische Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen sowie die Bereitstellung einer digitalen Datendrehscheibe. Das Unternehmen koordiniert zudem Marketingmaßnahmen, die Fahrplanerstellung und die Abstimmung von Liniennetzen. Die Gesellschaft wird von kommunalen Gesellschaftern wie der Stadt Heilbronn und verschiedenen Landkreisen getragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Wahrnehmung von Aufgaben des ÖPNV zur Einrichtung und Betrieb eines Verkehrsverbundes im Raum Heilbronn/Hohenlohe/Schwäbisch Hall im Sinne der Vorschriften des ÖPNVG BW. Hierbei handelt es sich insbesondere um - die Aufstellung und Weiterentwicklung des Verbundtarifs, - das Finden kundengerechter Übergangslösungen gemeinsam mit angrenzenden Verkehrsbetrieben, Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften, - die rechnerische Erfassung und Aufteilung der von den Verkehrsunternehmen im Rahmen des Verbundverkehrs erzielten Fahrgeldeinnahmen, - die Abwicklung der Finanzierung (z. B. im Rahmen von allgemeinen Vorschriften), - die Schaffung eines einheitlichen Vertriebssystems und Abfertigungsverfahrens, - die Einrichtung und Unterhaltung einer digitalen Datenplattform (Datendrehscheibe), - Information und Werbung für den Verbundverkehr (inkl. Marketing), - die Zusammenstellung und Veröffentlichung eines Verbundfahrplans. Die Beauftragung weiterer Aufgaben durch einen oder mehrere Gesellschafter ist möglich, z. B. für: - die Vorbereitung der Aufstellung, Änderung und Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrspläne und Nahverkehrsentwicklungspläne mit den Aufgabenträgern, - die Durchführung von Verkehrsplanungen und Verkehrsuntersuchungen, die dem Verbundzweck dienen, - die Abstimmung des künftigen Liniennetzes auf die Stadtbahn und die Koordination des betrieblichen Leistungsangebots. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das Gebiet des Verkehrsverbundes und, soweit Erstreckungstarife vereinbart sind, bezüglich dieser Tarife auch auf die davon erfassten angrenzenden Kooperationsräume. Die Verbundgesellschaft nimmt ihre Aufgaben auf der Grundlage der geltenden Gesetze, insbesondere des ÖPNVG BW, und im Rahmen der Verbundverträge wahr. Sie handelt in Abstimmung mit den Verbundverkehrsunternehmen, die betroffen sind.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stuttgart, HRB 106201 (Stand 10. Oktober 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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