Die Baugenossenschaft Bad Cannstatt eG ist eine Genossenschaft, die sich auf die Bewirtschaftung ihres Immobilienbestandes und die Geschäftsbesorgung für ihre Tochtergesellschaften konzentriert.
Positiv. Die Genossenschaft zeigt eine solide finanzielle Lage mit einem stabilen Immobilienbestand und einer positiven Mitgliederentwicklung. Trotz eines Jahresfehlbetrags im Berichtsjahr, der auf außerordentliche Aufwendungen und den Ausstieg aus einem Projekt zurückzuführen ist, sind die operativen Erträge aus der Hausbewirtschaftung stark. Die strategische Ausrichtung auf Modernisierung und Nachhaltigkeit sowie die solide Finanzierungsstruktur deuten auf eine positive zukünftige Entwicklung hin, auch wenn kurzfristige Ergebnisbelastungen durch Projektentscheidungen möglich sind.
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| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Thomas Kermes | Vorstand | Alter 50 | Stuttgart |
| Peter Hasmann | Vorstand | Alter 59 | Ostfildern |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.08.2023 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreiben an ihre Mitglieder ausgeben. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß§ 32 KWG ist ausgeschlossen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von§ 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat. |
| 12.08.2019 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Die Genossenschaft kann Beteiligungenim Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. |
| 30.07.2008 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. |
| 25.08.2005 | Firmenname eingetragen | Baugenossenschaft Bad Cannstatt eG |
| 25.08.2005 | Sitz eingetragen | Stuttgart |
| 25.08.2005 | Gegenstand eingetragen | Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. |
| Name | Aktualisiert am | |
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