Die Lebenshilfe "Quasselstrippe" gGmbH mit Sitz in Wernigerode ist als gemeinnützige Gesellschaft tätig, die Maßnahmen der Behinderten- und Jugendhilfe sowie des Wohlfahrtswesens fördert. Ihr operativer Schwerpunkt liegt im Errichten und Betreiben von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Zum 1. Januar 2007 übernahm das Unternehmen den operativen Geschäftsbetrieb der Kindertagesstätte "Quasselstrippe" von der Lebenshilfe Wernigerode gGmbH. Im Geschäftsjahr 2007 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 21 Arbeitnehmer. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Förderung von Maßnahmen der Behindertenhilfe, Jugendhilfe sowie Wohlfahrtswesen im weiteresten Sinne. Errichten und Betreiben von Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stendal, HRB 5973 (Stand 31. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Kikillus | Geschäftsführer(in) | Ilsenburg (Harz) OT Darlingerode |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stendal, HRB 5973 (Stand 31. Oktober 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 04.06.2020 | Änderung der Geschäftsanschrift | Im Altenröder Felde 19, 38855 Wernigerode |
| 10.08.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Veckenstedter Weg 71, 38855 Wernigerode |
| 27.11.2007 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 27.11.2007 | Kapitalerhöhung | +25.000 € | 50.000 € |
| 09.01.2007 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stendal, HRB 5973 (Stand 31. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2007 | kleine KapG1 | 313 € | 121.017 € | — |
| 2006 | — | — | 25.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Stendal, HRB 5973 (Stand 31. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister