Die Förderung der Bildung und Erziehung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Religion sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 der Abgabenordnung. Dies umfasst insbesondere die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie die ambulante, vor und nachstationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation hilfsbedürftiger Menschen. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen zur häuslichen Pflege sowie zur Kranken-, Alten- und Familienpflege mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an bereits bestehenden Einrichtungen oder Gesellschaften mit vergleichbarer gemeinnütziger Zielsetzung beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen gründen. Die Tätigkeit der Gesellschaft geschieht als Wesensäußerung kirchlichen Lebens. Sie fördert diakonische Glaubens-, Lebens- und Dienstgemeinschaft unter ihren Mitarbeitern. Die Gesellschaft fördert in ihren Einrichtungen das Angebot der seelsorgerlichen Begleitung und den Besuch von Gottesdiensten für alle betreuten Personen. Die Gesellschaft verwirklicht die im Absatz 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Vorrausetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Lieferungen, Dienstleistungen aller Art sowie durch Nutzungsüberlassungen. Zu den vorbenannten Leistungen gehören insbesondere Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen, technische Dienste, Personalgestellungen, Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken, Gebäuden und Räumen sowie die Überlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund des Diakonievereins e.V. Bitterfeld-Wolfen - Gräfenhainichen gehören steuerbegünstigten Unternehmen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft soll sich bei der Wahrnehmung ihrer diatonischen Verantwortung mit anderen Trägern diakonischer Arbeit und Kirchengemeinden abstimmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Patricia Metz | Geschäftsführer(in) | Dessau-Roßlau OT Rodleben |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 15.04.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung der Bildung und Erziehung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Religion sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 der Abgabenordnung. Dies umfasst insbesondere die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie die ambulante, vor und nachstationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation hilfsbedürftiger Menschen. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen zur häuslichen Pflege sowie zur Kranken-, Alten- und Familienpflege mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an bereits bestehenden Einrichtungen oder Gesellschaften mit vergleichbarer gemeinnütziger Zielsetzung beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen gründen. Die Tätigkeit der Gesellschaft geschieht als Wesensäußerung kirchlichen Lebens. Sie fördert diakonische Glaubens-, Lebens- und Dienstgemeinschaft unter ihren Mitarbeitern. Die Gesellschaft fördert in ihren Einrichtungen das Angebot der seelsorgerlichen Begleitung und den Besuch von Gottesdiensten für alle betreuten Personen. Die Gesellschaft verwirklicht die im Absatz 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Vorrausetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Lieferungen, Dienstleistungen aller Art sowie durch Nutzungsüberlassungen. Zu den vorbenannten Leistungen gehören insbesondere Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen, technische Dienste, Personalgestellungen, Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken, Gebäuden und Räumen sowie die Überlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund des Diakonievereins e.V. Bitterfeld-Wolfen Gräfenhainichen gehören steuerbegünstigten Unternehmen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft soll sich bei der Wahrnehmung ihrer diatonischen Verantwortung mit anderen Trägern diakonischer Arbeit und Kirchengemeinden abstimmen. |
| 15.04.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 27.01.2017 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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