Lebenshilfe Ostfalen gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Haldensleben. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 105019 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1992. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 15.620.747 €.
Die Lebenshilfe Ostfalen gemeinnützige GmbH ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer und mehrfacher Behinderung sowie deren Angehörige unterstützt. Das Leistungsspektrum umfasst Frühförderung, integrative Kindertagesstätten, Hortbetreuung, berufliche Bildung, Werkstätten für behinderte Menschen, verschiedene Wohnangebote sowie den familienunterstützenden Dienst und Pflegedienste. Die Organisation setzt sich für die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein und orientiert sich dabei an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit Standorten in Haldensleben, Seehausen, Bülstringen und weiteren Gemeinden im Altmarkkreis Salzwedel sowie dem Landkreis Börde bietet sie ein flächendeckendes Netz aus stationären und ambulanten Hilfen an. Die Einrichtung ist nach ISO 9001 und AZAV zertifiziert und wird durch einen Verein sowie eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ergänzt.
Die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe durch die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfach Behinderter aller Altersstufen, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörigen, dienen; die Förderung der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern; Errichten und Betreiben bzw. Angebot und Durchführung von Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, Ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen sowie für Familien und geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, Werkstätten für behinderte Menschen, einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben, Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, z.B. auf dem Gebiet des Gaststättengewerbes, insbesondere inklusiver Imbiss-Betriebsabteilungen in Ostfalen und andernorts, Fördergruppen, -einrichtungen und -maßnahmen für behinderte Menschen, Ferien- und Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen, Sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Beistand und Fortbildungen für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, Familienentlastenden Diensten, Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinden einschließlich Sprachheilkindergärten, Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher oder mehrfacher Behinderung, um ein bessere Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen und ihrer Angehörigen zu bewirken, Trägerschaft und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne von §§ 176 Abs. 1, 178 SGB III in Zusammenhand mit der Bundesagentur für Arbeit, Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 58 Nr. 1 AO oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 58 Nr. 2 AO sind; die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Bernd Schauder | Geschäftsführer(in) | Braunschweig |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.01.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe durch die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfach Behinderter aller Altersstufen, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörigen, dienen; die Förderung der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern; Errichten und Betreiben bzw. Angebot und Durchführung von Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, Ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen sowie für Familien und geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, Werkstätten für behinderte Menschen, einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben, Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, z.B. auf dem Gebiet des Gaststättengewerbes, insbesondere inklusiver Imbiss-Betriebsabteilungen in Ostfalen und andernorts, Fördergruppen, -einrichtungen und maßnahmen für behinderte Menschen, Ferien- und Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen, Sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Beistand und Fortbildungen für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, Familienentlastenden Diensten, Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinden einschließlich Sprachheilkindergärten, Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher oder mehrfacher Behinderung, um ein bessere Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen und ihrer Angehörigen zu bewirken, Trägerschaft und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne von §§ 176 Abs. 1, 178 SGB III in Zusammenhand mit der Bundesagentur für Arbeit, Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 58 Nr. 1 AO oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 58 Nr. 2 AO sind; die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. |
| 12.01.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 17.10.2018 | Sitzverlegung | Gebietsreform, nun |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 15.620.747 € | 465.835 € | 36.944.922 € | — |
| 2023 | 15.540.733 € | 672.871 € | 36.548.768 € | — |
| 2022 | 18.289.037 € | 259.350 € | 20.463.384 € | — |
| 2021 | 18.362.843 € | 1.058.419 € | 20.552.161 € | — |
| 2020 | 17.217.470 € | 1.100.606 € | 20.159.559 € | — |
| 2019 | 16.742.738 € | 739.148 € | 20.057.591 € | — |
| 2018 | 16.342.938 € | 792.363 € | 33.014.237 € | — |
| 2017 | 14.965.628 € | 447.013 € | 32.399.393 € | — |
| 2016 | 15.061.072 € | 1.022.363 € | 31.927.638 € | — |
| 2015 | 13.796.191 € | 515.280 € | 30.918.663 € | — |
| 2014 | 12.445.400 € | 131.103 € | 29.439.876 € | — |
| 2013 | 11.720.558 € | 507.399 € | 28.857.374 € | — |
| 2012 | 11.934.843 € | 454.867 € | 28.686.564 € | — |
| 2011 | 12.674.561 € | 519.590 € | 28.336.692 € | — |
| 2010 | 11.805.947 € | 775.707 € | 27.397.601 € | — |
| 2009 | 10.980.501 € | 499.000 € | 26.450.580 € | — |
| 2008 | 10.536.254 € | -1.045.141 € | 25.722.468 € | — |
| 2007 | 9.943.948 € | 572.696 € | 24.989.978 € | — |
| 2006 | 9.389.448 € | 649.000 € | 24.398.537 € | — |
| 2005 | 10.066.000 € | — | 23.883 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 13.346.029 € | 86.8% |
| Abschreibungen | 1.993.029 € | 13.0% |
| Zinsen u. ä. | 36.981 € | 0.2% |
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