Herstellen von Formen und Werkzeugen sowie die Ausführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt, andere Unternehmen und Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ingo Rath | Geschäftsführer(in) | Erndtebrück |
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