Die Wirtschaftsfoerderungs- und Wohnungsbau- Gesellschaft m.b.H. der Stadt Koenigswinter fungiert als kommunales Unternehmen mit dem Zweck der Wirtschaftsförderung und der Bereitstellung von sicherem, sozial verantwortbarem Wohnraum. Das Unternehmen plant und realisiert Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnbauten und Gewerbeimmobilien. Zu den Kernaufgaben zählen die Ansiedlung von Unternehmen, die Beratung bei Standortfragen und die Beschaffung von Gewerbegrundstücken zur Stärkung der lokalen Wirtschaftsstruktur. Die Gesellschaft verwaltet zudem ein Portfolio an Wohnimmobilien und bietet Dienstleistungen für die Stadt Königswinter an.
Die Gesellschaft hat folgende Betätigungsfelder: (1) Steigerung der Wirtschaftskraft und Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in der Stadt Königswinter. Zu diesen Aufgaben zählen: - Analysen über die Gewerbe- und Wirtschaftsstruktur; - Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen und Institutionen; - Beratung und Betreuung von ansiedlungswilligen Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen; - Beratung bei der Beschaffung von Gewerbegrundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen; - Beschaffung neuer Arbeitsplätze durch Förderung von Maßnahmen, die dem Aufbau, dem Erhalt oder dem Ausbau von Beschäftigungsstrukturen dienen. Zu diesem Zweck ist die Gesellschaft berechtigt: - Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen planen und durchführen zu lassen; - Grundstücke zu erwerben, zu belasten und zu veräußern, zu vermieten oder zu verpachten; - grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu begründen und aufzuheben. (2) Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem und sozial verantwortbarem Wohnraum. Zu diesem Zweck ist die Gesellschaft berechtigt: - Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen (darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen) zu errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten; - alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben zu übernehmen; - Grundstücke zu erwerben, zu belasten und zu veräußern, zu vermieten oder zu verpachten; - Erbbaurechte auszugeben; - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitzustellen. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, d.h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. (3) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese den Gesellschaftszwecken (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind, insbesondere Dienstleistungen für die Stadt Königswinter und deren Betriebe übernehmen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Siegburg, HRB 7175 (Stand 1. November 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christopher Holderbaum | Geschäftsführer(in) | Königswinter |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Siegburg, HRB 7175 (Stand 1. November 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 4.767.788 € | 365.156 € | 21.599.885 € | — |
| 2024 | — | 867.568 € | 21.558.861 € | — |
| 2023 | — | 747.526 € | 21.610.144 € | — |
| 2022 | 4.252.925 € | 1.108.399 € | 27.668.124 € | — |
| 2021 | — | 808.842 € | 27.668.124 € | — |
| 2020 | 4.322.301 € | 437.958 € | 28.142.777 € | — |
| 2019 | Rohergebnis2,4 Mio. €2 | 231.044 € | 28.387.786 € | — |
| 2018 | 4.078.556 € | 536.978 € | 28.248.405 € | — |
| 2017 | 3.932.847 € | 280.634 € | 27.639.502 € | — |
| 2016 | 3.847.589 € | 232.738 € | 26.351.451 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Siegburg, HRB 7175 (Stand 1. November 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 734.517 € | 45.2% |
| Abschreibungen | 692.767 € | 42.7% |
| Zinsen u. ä. | 196.393 € | 12.1% |