(1) Gegenstand der Gesellchaft ist der Betrieb von Tageseinrichtungen, (2) Zweck des Unternehmens ist die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zur Entwicklung von eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Diese Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, die sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Das Unternehmen hält vor allem ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Angebot der Kindertagesbetreuung vor, um der Landeshauptstadt Schwerin als örtlichen Träger der öffentlichen Jungendhilfe zu ermöglichen, den Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu erfüllen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Anke Preuß | Geschäftsführer(in) | Alter 60 | Schwerin |
| Name | Aktualisiert am | |
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Chronologischer Abdruck (CD) |