Die Wismarer Werkstätten GmbH errichtet und betreibt Werkstätten, Wohnformen und weitere Förderangebote für Menschen mit Behinderung und ist im Handelsregister HRB 1763 beim Amtsgericht Schwerin eingetragen. An den Standorten in Wismar und Bützow betreibt die Gesellschaft u. a. eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM), eine Tagesgruppe an der WfbM, besondere Wohnformen, die Schule „Astrid-Lindgren“, eine interdisziplinäre und heilpädagogische Frühförderung sowie die inklusive Kita „Bunte Stifte“; seit September 2024 ergänzt ein Hort das Kita-Angebot. Die Leistungsangebote waren 2024 insgesamt mit 1.082 Nutzern belegt; die Werkstatt zählte 436 Teilnehmende. Finanzwirtschaftlich erzielte die Gesellschaft betriebliche Erträge von 23.570 TEUR und einen Jahresüberschuss von 131 TEUR bei einer Eigenkapitalquote von 79,8%.
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Werkstätten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung und damit zusammenhängende Einrichtungen zur Förderung von Menschen mit Behinderung übernehmen und betreiben.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 1763 (Stand 23. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ines Lampe | Geschäftsführer(in) | Kritzmow |
| Thilo Werfel | Geschäftsführer(in) | Wismar |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 1763 (Stand 23. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis22,3 Mio. €2 | 135.431 € | 18.515.371 € | — |
| 2023 | Rohergebnis21,4 Mio. €2 | 95.500 € | 18.338.751 € | — |
| 2022 | Rohergebnis20,1 Mio. €2 | 485.739 € | 18.729.992 € | — |
| 2021 | Rohergebnis19,8 Mio. €2 | 321.156 € | 18.501.003 € | — |
| 2020 | Rohergebnis18,7 Mio. €2 | 389.353 € | 18.429.961 € | — |
| 2019 | Rohergebnis17,1 Mio. €2 | 394.450 € | 17.927.346 € | — |
| 2018 | 3.159.657 € | 461.218 € | 16.211.942 € | — |
| 2017 | 3.139.298 € | 485.185 € | 15.101.416 € | — |
| 2016 | 3.069.423 € | 368.006 € | 14.825.066 € | — |
| 2015 | 2.652.158 € | 251.848 € | 14.649.900 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 1763 (Stand 23. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Herstellungskosten | 9.128.973 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister