Die Ostseeperlen Boltenhagen gGmbH verfolgt als gemeinnützige Gesellschaft den Zweck der Förderung der Hilfe und Erholungsfürsorge für behinderte Menschen. Zudem engagiert sich das Unternehmen in der Förderung von Kunst und Kultur, um die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen zu unterstützen. Die Gesellschaft ist im Ostseebad Boltenhagen ansässig und verfolgt mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO. Der operative Betrieb gliedert sich in sonstige Zweckbetriebe sowie sonstige Geschäftsbetriebe.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe und der Erholungsfürsorge für behinderte Menschen sowie die Förderung der Kunst und Kultur zur Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen. Die Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 14561 (Stand 8. Oktober 2026)
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