Die Wirtschaftsfoerderungsgesellschaft Wismar mbH ist eine kommunale Gesellschaft, die sich auf die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Hansestadt Wismar konzentriert. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben, die Bereitstellung von Gewerbeflächen sowie die Betreuung ansässiger Unternehmen. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft das Digitale Innovationszentrum, fungiert als Citymanagement für die Altstadt und fördert den Fremdenverkehr. Die Gesellschaft agiert als zentraler Ansprechpartner für Investoren und unterstützt die Stadtverwaltung bei der Umsetzung ihrer wirtschaftspolitischen Ziele.
Die Tätigkeit ist auf die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur im Gebiet der Hansestadt Wismar durch Förderung der Wirtschaft ausgerichtet. Zur Erreichung dieses Zieles gehört insbesondere a) Industrie- und Gewerbeansiedlung und die Schaffung von Arbeitsplätze, b) Information und Werbung über Standortvorteile und Wirtschaftsfördermaßnahmen in der Region "Hansestadt Wismar", c) Anwerbung und Ansiedlung geeigneter Industrie- und Gewerbebetriebe durch Beratung bei der Beschaffung sowie Bereitstellung von Industrie- und Gewerbegrundstücken in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Wismar, d) Eine umfassende Förderung und Betreuung der in dem Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft ansässigen Betriebe, e) Die Beratung und Unterstützung der Hansestadt Wismar in Bezug auf die Erfüllung des Gesellschaftszweckes, f) Förderung der Sanierung von Altlasten, g) allgemeine Förderung des Fremdenverkehrs durch Werbung für die Region.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 1452 (Stand 21. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 73.070 € | -176.022 € | 3.973.556 € | — |
| 2020 | 299.793 € | 194.365 € | 4.250.591 € | — |
| 2019 | 2.114.166 € | 1.060.627 € | 2.986.442 € | — |
| 2018 | 992.531 € | 432.089 € | 2.535.386 € | — |
| 2017 | 84.990 € | -137.177 € | 2.800.762 € | — |
| 2016 | 198.038 € | -10.931 € | 3.009.396 € | — |
| 2015 | 489.364 € | 7.141 € | 3.158.764 € | — |
| 2014 | 76.939 € | 14.495 € | 3.132.905 € | — |
| 2013 | 4.535 € | -92.749 € | 3.404.527 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | — | 2.166.736 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Schwerin, HRB 1452 (Stand 21. September 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 137.783 € | 64.8% |
| Abschreibungen | 74.806 € | 35.2% |