die Errichtung und der Betrieb öffentlicher Spielbanken im Saarland. Die Gesellschaft darf Zweig- und Nebenbetriebe errichten. Sie ist berechtigt, mit anderen gleichartigen Unternehmen zusammenzuarbeiten und sich an ihnen zu beteiligen. Die Geselllschaft ist auch , sofern dies dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich ist, berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Immobilien zu erwerben un zu veräußern, eigene Immobilien sowie diejenigen ihrer Beteiligungsgesellschaften einschließlich ihrer Nebenbetriebe zu verwalten.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Stefan Pauluhn | Geschäftsführer(in) | Alter 63 | Gersheim |
| Peter Strobel | Geschäftsführer(in) | Alter 55 | Saarbrücken |
| Name | Aktualisiert am | |
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Chronologischer Abdruck (CD) |