Die nanoSaar lab GmbH mit Sitz in Überherrn ist auf die Forschung, Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Produkten im Bereich der Nanotechnologie spezialisiert. Das Unternehmen betreibt ein eigenes Labor und verwaltet zudem eigenes Vermögen. Mit einer durchschnittlichen Belegschaft von 10,5 Mitarbeitern im Geschäftsjahr 2023 konzentriert sich die Gesellschaft auf die Verwertung von Immaterialgüterrechten in technischen Fachgebieten. Die Gründung erfolgte im Jahr 2015 unter dem Namen Blitz 15-1652 GmbH, bevor die Umbenennung in die heutige Firmierung stattfand. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Beratung, Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Handel von Produkten sowie die Verwertung von Immaterialgüterrechten im Bereich der Nanotechnologie und in nahe verwandten technischen Bereichen, einschließlich des Betriebs eines Labors. Weiterer Gegenstand ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer staatlichen Genhmigung bedürfen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, HRB 102687 (Stand 26. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Hermann Schirra | Geschäftsführer(in) | Saarbrücken |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, HRB 102687 (Stand 26. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 28.09.2015 | Firmenname eingetragen | nanoSaar lab GmbH |
| 28.09.2015 | Sitz eingetragen | Überherrn |
| 28.09.2015 | Geschäftsanschrift eingetragen | Comotorstraße 2, 66802 Überherrn |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 28.09.2015 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, HRB 102687 (Stand 26. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | Rohergebnis625,6 Tsd. €2 | -60.642 € | 69.373 € | — |
| 2022 | Rohergebnis668,1 Tsd. €2 | 23.602 € | 137.909 € | — |
| 2015 | — | -9.021 € | — | — |
| 2014 | 151.000 € | -9.021 € | 77.929 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, HRB 102687 (Stand 26. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 628.633 € | 94.9% |
| Abschreibungen | 34.111 € | 5.1% |
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Quelle: Unternehmensregister