der Erwerb, die Bebauung und die Nutzung von Gewerbe- und Geschäftsgrundstücken, insbesondere die Errichtung und der Betrieb des Warnow Geschäftszentrums in Rostock. Zum Gegenstand des Untemehnens der Gesellschaft gehören auch alle mit dem vorstehenden Gegenstand im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder nach § 34 c der Gewerbeordnung bedürfen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Bernd Mausolf | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
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