Die RoDu Service gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, deren Zweck die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des §53 AO ist. Sie verwirklicht diese Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit der Rostocker Heimstiftung und erbringt sowie nimmt Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen und Lieferungen jeglicher Art in Anspruch. Das Leistungsangebot umfasst sämtliche Leistungen des Facility Managements und hilfspflegerische Dienste, insbesondere Catering, Bewohnerverpflegung inklusive Speisentransporte, Reinigungs- und Wäschereileistungen, Wohnbereichsservice, Überlassung von Personal für Pflege und Hauswirtschaft sowie Hausmeister-, Logistik- und Fahrdienstleistungen. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00; die Gesellschafter sind die Rostocker Heimstiftung mit 51 % (TEUR 12.750,00) und die Dussmann Beteiligungs- und Managementgesellschaft mbH mit 49 % (TEUR 12.250,00), und die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 193.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfartswesens, der Jugend- und Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer (2) genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des S 57 Abs. 3 AO mit der Rostocker Heimstiftung, die die Voraussetzungen der SS 51 bis 68 AO erfüllt, durch das Erbringen und/oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassungen und Lieferungen. Zu den erbrachten Leistungen zählen sämtliche Leistungen des Facility Managements im infrastrukturellen und technischen Bereich sowie hilfspflegerische Dienste in allen Einrichtungen der Rostocker Heimstiftung; hierzu gehören insbesondere Bewohnerverpflegungsleistungen inklusive Speisentransporte, Reinigungs- und Wäschereileistungen, Wohnbereichsserviceleistungen, Überlassung von Personal für den Bereich Pflege und Hauswirtschaft, Hausmeister- und Logistikleistungen sowie Fahrdienstleistungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Managementleistungen und die Überlassung von Räumlichkeiten einschließlich der mit der Überlassung zusammenhängender Nebenleistungen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der l(örperschaft erhalten. Diese Regelung gilt nicht in Bezug auf die Rostocker Heimstiftung, die als steuerbegünstige Stiftung nach den SS 51 ff. AO anerkannt ist. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Körperschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Rostocker Heimstiftung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Die Gesellschaft darf daneben sämtliche Rechtsgeschäfte tätigen, die ihrem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen sonst wie zu fördern, geeignet sind. Sie darf sich zu diesem Zweck auch an anderen Unternehmen - gleich in welcher Rechtsform - beteiligten, solche Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen errichten."
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Kroeger | Geschäftsführer(in) | Greifswald |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 7.921.661 € | -30.677 € | 738.305 € | — |
| 2022 | 6.973.836 € | -57.067 € | 882.335 € | — |
| 2021 | 6.576.766 € | 19.764 € | 956.469 € | — |
| 2020 | 6.558.932 € | 177.591 € | 968.647 € | — |
| 2019 | 5.898.269 € | 11.142 € | 623.464 € | — |
| 2018 | 5.998.324 € | 116.444 € | 680.918 € | — |
| 2017 | 4.223.422 € | 72.895 € | 769.449 € | — |
| 2016 | 1.532.960 € | 42.721 € | 230.437 € | — |
| 2015 | 1.445.485 € | 23.367 € | 202.948 € | — |
| 2014 | 1.187.523 € | 16.092 € | 168.744 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 5.291.434 € | 72.6% |
| Materialaufwand | 1.928.430 € | 26.5% |
| Abschreibungen | 64.015 € | 0.9% |
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