Die Beförderung von Personen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Verkehrsraum der Landeshauptstadt Potsdam im Sinne von § 1 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Er umfasst insbesondere den Linien- und Gelegenheitsverkehr (§§ 42, 43, 48, 49 PBefG) sowie den Verkehr gemäß § 1 der Verordnung über die Freistellung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und sofern entsprechende Verträge mit Gebietskörperschaften oder anderen Verkehrsunternehmen abgeschlossen sind oder werden, die Organisation und/oder Koordinierung des überregionalen Personennahverkehrs, soweit diese Leistungen durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sind und mit dem geltenden kommunalrechtlichen Örtlichkeitsgrundsatz im Einklang stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbeondere Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen, wenn der Unternehmensgegenstand nicht entgegensteht.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Uwe Loeschmann | Geschäftsführer(in) | Alter 65 | Maikammer |
| Bettina Biffi | Geschäftsführer(in) | Alter 53 | Blankenfelde-Mahlow |
| Name | Aktualisiert am | |
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