Die Oberlin Werkstaetten gGmbH mit Sitz in Potsdam ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen und Alleingesellschafter ist der Verein Oberlinhaus, Potsdam. Die Gesellschaft betreibt vier eigene Betriebsstätten, drei angemietete Betriebsstätten in Potsdam, je eine Betriebsstätte in Michendorf und Berlin sowie mehrere Außenarbeitsplätze und stellt 412 Plätze im Arbeits- und Berufsbildungsbereich und 50 Plätze im Förder- und Beschäftigungsbereich bereit. Die Werkstatt erfüllt ihren Auftrag zur Eingliederung im Wesentlichen auf Grundlage des SGB III, IX und XII und erbringt Dienstleistungen einschließlich Produktion und Catering; die Umsatzerlöse beliefen sich 2024 auf 12,6 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 677.116,65 € und ein EBITDA von 1.322 TEUR bei einer EBITDA-Marge von 10,4 %, wobei der Liquiditätsgrad II bei rund 362 % lag.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - mildtätige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung solcher Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Unterhaltung und Ausbau von Werkstätten für behinderte Menschen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes förderungsfähig sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, ferner um Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert werden kann. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich anderer Unternehmen oder solche Unternehmen sowie Hilfe- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß Abgabenordnung durch Weitergabe von Mitteln oder durch den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Abgabenordnung verwirklicht werden. Ferner kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft verfolgen. Die Zwecke der Gesellschaft können dabei insbesondere auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des Konzernverbundes des Verein Oberlinhaus erfolgen. Diese steuerbegünstigten Körperschaften, die jeweils die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, werden in einer dieser Satzung separat beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 1, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt. Änderungen der Anlage 1 sind von der Geschäftsführung unverzüglich dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das arbeitsteilige planmäßige Zusammenwirken und die Kooperationsleistungen können insbesondere aber nicht ausschließlich durch gegenseitigen Austausch: - von Serviceleistungen, in Form von Werk-, Dienst- und Verwaltungsleistungen die insbesondere, aber nicht ausschließlich - pacht und mietweise Überlassung von Immobilien, sowie deren Pflege, Erhalt und Weiterentwicklung - Darlehensgewährungen - wechselseitiger Inanspruchnahme von Managementleistungen, insbesondere Leistungen der Geschäftsführung und die Personalgestellung der Geschäftsführung, Beratungsleistungen einschließlich juristischer Beratung, - Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG, Leistungen Rechnungswesens, sowie Leistungen des Controllings und der Revision, - Personalverwaltung und -gewinnung inkl. Mitarbeiterqualifizierung und -fortbildung, - Leistungen der (Informations-)Technologie sowie damit artverwandte Tätigkeiten - Warenlieferungen (einschließlich von Leistungen aus Bereitstellung von Strom, (Warm-)Wasser aus Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, BHKW oder sonstigen dezentralen Energieanlagen) erfolgen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Matthias Fichtmüller | Geschäftsführer(in) | Schwielowsee |
| Daniel Klappenbach | Geschäftsführer(in) | Potsdam |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.04.2025 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - mildtätige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung solcher Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Unterhaltung und Ausbau von Werkstätten für behinderte Menschen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes förderungsfähig sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, ferner um Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert werden kann. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich anderer Unternehmen oder solche Unternehmen sowie Hilfe- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß Abgabenordnung durch Weitergabe von Mitteln oder durch den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Abgabenordnung verwirklicht werden. Ferner kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft verfolgen. Die Zwecke der Gesellschaft können dabei insbesondere auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des Konzernverbundes des Verein Oberlinhaus erfolgen. Diese steuerbegünstigten Körperschaften, die jeweils die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, werden in einer dieser Satzung separat beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 1, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt. Änderungen der Anlage 1 sind von der Geschäftsführung unverzüglich dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das arbeitsteilige planmäßige Zusammenwirken und die Kooperationsleistungen können insbesondere aber nicht ausschließlich durch gegenseitigen Austausch: - von Serviceleistungen, in Form von Werk-, Dienst- und Verwaltungsleistungen die insbesondere, aber nicht ausschließlich - pacht und mietweise Überlassung von Immobilien, sowie deren Pflege, Erhalt und Weiterentwicklung - Darlehensgewährungen - wechselseitiger Inanspruchnahme von Managementleistungen, insbesondere Leistungen der Geschäftsführung und die Personalgestellung der Geschäftsführung, Beratungsleistungen einschließlich juristischer Beratung, - Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG, Leistungen Rechnungswesens, sowie Leistungen des Controllings und der Revision, - Personalverwaltung und -gewinnung inkl. Mitarbeiterqualifizierung und -fortbildung, - Leistungen der (Informations-)Technologie sowie damit artverwandte Tätigkeiten - Warenlieferungen (einschließlich von Leistungen aus Bereitstellung von Strom, (Warm-)Wasser aus Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, BHKW oder sonstigen dezentralen Energieanlagen) erfolgen. |
| 30.12.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 19.12.2016 | Firmennamensänderung | Oberlin Werkstätten gGmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 05.05.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 13.253.358 € | 689.505 € | 18.686.520 € | — |
| 2023 | 11.096.631 € | 12.521 € | 16.981.607 € | — |
| 2022 | 10.657.574 € | 582.231 € | 17.965.530 € | — |
| 2021 | 12.200.840 € | 582.340 € | 9.612.380 € | — |
| 2020 | 10.234.505 € | 344.883 € | 8.793.938 € | — |
| 2019 | 10.021.440 € | 542.741 € | 12.748.243 € | — |
| 2018 | 9.284.627 € | 387.792 € | 14.491.416 € | — |
| 2017 | 9.086.311 € | 477.944 € | 14.391.434 € | — |
| 2016 | 8.688.234 € | 443.038 € | 14.494.735 € | — |
| 2015 | 6.331.895 € | 550.474 € | 14.261.487 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 9.707.881 € | 91.3% |
| Abschreibungen | 881.822 € | 8.3% |
| Zinsen u. ä. | 45.531 € | 0.4% |
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