Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von lnobhutnahmen im Kreis Pinneberg gemäß § 42 i.V.m. § 43 SGB VIII (KJHG). Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden Unterbringungen in Bereitschaftspflegefamilienund in einem Kinderschutzhaus durchgeführt. Dazu gehört die Erreichbarkeit Rund-um-die-Uhr einschließlich der Beratung Not leidender Kinder und Familien durch ausgebildete Mitarbeiter/innen.Der Satzungszweck wird weiter verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Familienbildungsstätte.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Eckbert Jänisch | Geschäftsführer(in) | Sommerland |
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