Die IHM Itzehoer HanseMerkur Finanz- und Versicherungsvermittlungs GmbH mit Sitz in Itzehoe ist auf die Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Versicherungen spezialisiert. Das Unternehmen agiert als Gemeinschaftsunternehmen der Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, die 51 % der Anteile hält, und der HanseMerkur Versicherungsgruppe mit einem Anteil von 49 %. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich sechs Mitarbeitende. Die operative Tätigkeit umfasst alle mit der Vermittlung verwandten Geschäftszweige, die keiner staatlichen Aufsicht unterliegen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art sowie die Vermittlung von Versicherungen und alle verwandten Geschäftszweige, die nicht der staatlichen Aufsicht unterliegen. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen beteiligen und deren Geschäfte führen sowie Zweigniederlassungen errichten. Sie kann auch andere Unternehmen gründen und erwerben.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Herschler | Geschäftsführer(in) | Glinde |
| Petra Himmelhan | Geschäftsführer(in) | Hohenlockstedt |
| Martin Röhrs | Geschäftsführer(in) | Münsterdorf |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | kleine KapG1 | — | 4.712.446 € | — |
| 2024 | kleine KapG1 | — | 2.558.239 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | — | 3.683.875 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | — | 3.344.514 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | — | 2.726.674 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | — | 1.449.964 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 1.364.700 € | — |
| 2014 | kleine KapG1 | — | 653.131 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | — | 401.409 € | — |
| 2006 | kleine KapG1 | — | 750.984 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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