Die Vilsovation UG (haftungsbeschraenkt) mit Sitz in Vilshofen an der Donau ist auf das Appdesign und die Appentwicklung spezialisiert. Der Fokus des Unternehmens liegt dabei auf der Konzeption und Erstellung mobiler Applikationen, die primär die Effizienz der Nutzer steigern sollen. Das Unternehmen agiert als UG (haftungsbeschraenkt) und wird von den Geschäftsführern Adrian Fischer und Christian Hoffmann geleitet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Appdesign/Appentwicklung mit Schwerpunkt auf mobile Applikationen, die die Effizienz des Nutzers steigern.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Passau, HRB 10478 (Stand 22. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Adrian Fischer | Geschäftsführer(in) | München |
| Stephan Gramüller | Geschäftsführer(in) | Pocking |
| Christian Hoffmann | Geschäftsführer(in) | Vilshofen an der Donau |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Passau, HRB 10478 (Stand 22. Oktober 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 15.10.2018 | Firmenname eingetragen | Vilsovation UG (haftungsbeschränkt) |
| 15.10.2018 | Sitz eingetragen | Vilshofen an der Donau |
| 15.10.2018 | Geschäftsanschrift eingetragen | Theodolindenstraße 5, 94474 Vilshofen an der Donau |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 15.10.2018 | Stammkapital festgesetzt | — | 4.002 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Passau, HRB 10478 (Stand 22. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | kleine KapG1 | -409 € | 763 € | — |
| 2022 | Rohergebnis-368 €2 | -368 € | 1.172 € | — |
| 2021 | 0 € | — | 1.540 € | 0 |
| 2020 | 501 € | — | 1.934 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Passau, HRB 10478 (Stand 22. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Materialaufwand | 409 € | 100.0% |