1. Zweckder Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Die Satzungszwecke werden außerdem verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben sowie durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; ebenso durch die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie die Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 4. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Bildung und Handwerk sowie der steuerbegünstigten GmbH's, deren alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen dieses Zusammenwirkens zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen können auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden. 5. Dei Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch mittels Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. 7. Sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 8. Sie kann als Träger von Kindertagesstätten, Horten, Kindergärten, Großtagespflegestellen und Familienzentren auftreten. 9. Ausschüttungen des Gewinns und sonstige Zuwendungen an die alleinige Gesellschafterin, die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk, sind zur Förderung von deren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO unschädlich.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Peter Niemann | Geschäftsführer(in) | Alter 62 | Bochum |
| Michael Herbert Lutter | Geschäftsführer(in) | Alter 63 | Paderborn |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 05.12.2025 | Änderung des Gegenstands | Von Amts wegen berichtigt 1. Zweckder Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Die Satzungszwecke werden außerdem verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben sowie durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; ebenso durch die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie die Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 4. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Bildung und Handwerk sowie der steuerbegünstigten GmbH's, deren alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen dieses Zusammenwirkens zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen können auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden. 5. Dei Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch mittels Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. 7. Sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 8. Sie kann als Träger von Kindertagesstätten, Horten, Kindergärten, Großtagespflegestellen und Familienzentren auftreten. 9. Ausschüttungen des Gewinns und sonstige Zuwendungen an die alleinige Gesellschafterin, die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk, sind zur Förderung von deren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO unschädlich. |
| 29.10.2024 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweckder Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Die Satzungszwecke werden außerdem verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben sowie durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; ebenso durch die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie die Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 4. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Bildung und Handwerk sowie der steuerbegünstigten GmbH's, deren alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen dieses Zusammenwirkens zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen können auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden. 5. Dei Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der Tätigkeiten nach Absatz 2 und 3 auch durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch mittels Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. 7. Sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 8. Sie kann als Träger von Kindertagesstätten, Horten, Kindergärten, Großtagespflegestellen und Familienzentren auftreten. |
| 05.01.2023 | Änderung der Geschäftsanschrift | Forum des Handwerks 1, 33098 Paderborn |
| 19.12.2019 | Änderung des Gegenstands | 1. Gegenstand der Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen, sowie die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Mildtätigkeit durch die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk. 2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Die Satzungszwecke werden außerdem verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben sowie durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Oper von Straftaten; ebenso durch die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie die Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 4. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. 5. Sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 6. Sie kann als Träger von Kindertagesstätten, Horten, Kindergärten, Großtagespflegestellen und Familienzentren auftreten. 7. Ausschüttungen des Gewinns und sonstige Zuwendungen an die alleinige Gesellschafterin, die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk, sind zur Förderung von deren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO unschädlich. |
| 02.05.2019 | Sitzverlegung | 12435 Berlin, |
| 14.01.2015 | Sitzverlegung | Aufgrund Änderung der Firma der |
| 19.12.2014 | Firmennamensänderung | SBH West GmbH |
| 19.12.2014 | Änderung des Gegenstands | 1. Gegenstand der Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 2. Im Rahmen des Gesellschaftszwecks fördert die Gesellschaft die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben sowie die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Oper von Straftaten; ebenso die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie die Förderung des Suchdienstes für Vermisste. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe und als Träger von Kindertagesstätten, Horten, Kindergärten, Großtagespflegestellen und Familienzentren auftreten. |
| 12.12.2014 | Sitzverlegung | 04746 Hartha, |
| 27.02.2012 | Sitzverlegung | 18057 Rostock, |
| 24.01.2011 | Sitzverlegung | errichtet in |
| 13.01.2011 | Sitzverlegung | errichtet in |
| 29.06.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Waldenburger Str. 19, 33098 Paderborn |
| 25.07.2007 | Sitzverlegung | Nach Firmenänderung der |
| 01.06.2006 | Sitzverlegung | errichtet in |
| 04.02.2005 | Änderung des Gegenstands | 1. Gegenstand der Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnamen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 2. Im Rahmen des Gesellschaftszwecks fördert die Gesellschaft die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in der Arbeitsleben. |
| 01.09.2004 | Firmennamensänderung | InBIT - Institut für Betriebsorganisation und Informationstechnik gGmbH |
| 01.09.2004 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft ist gemeinnützig. Gegenstand der Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern und zu unterstützen und als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufzutreten. 2. Die Gesellschaft fördert die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen und sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 3. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. 5. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen bzw. solche gründen. |
| 05.08.2003 | Firmenname eingetragen | InBIT Institut für Betriebsorganisation und Informationstechnik gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 05.08.2003 | Sitz eingetragen | Paderborn |
| 05.08.2003 | Sitzverlegung | errichtet in |
| 05.08.2003 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 05.08.2003 | Gegenstand eingetragen | ist die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung insbesondere in informationsverarbeitenden Berufen, die Förderung wissenschaftlicher Forschungen und die Verbreitung von Erkenntnissen auf den Gebieten der Informatik. Zur Durchführung dieses Zwecks errichtet und unterhält die Gesellschaft Bildungsstätten in Paderbom und anderen Orten der Bundesrepublik einschließlich Westberlin. Die Organisation der Bildungseinrichtungen und die Maßnahmen zur Erreichung der Bildungsziele richten sich auch nach den jeweils geltenden schulrechtlichen.Bestimmungen des Ortes, in dem eine Bildungseinrichtung unterhalten wird, soweit es sich um Tätigkeiten als Ersatzschule handelt. Den Bildungseinrichtungen können Wohnheime angegliedert sein, um den Bedürfnissen der Schulungsteilnehmer nach Unterkunft Rechnung zu tragen. Ein internatsmäßiger Schulbetrieb für Schüler, die der Aufsicht bedürfen, kann eingerichtet werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft betreibt die Förderung des Sportes, soweit dies für die Erreichung der anderen Ziele der Gesellschaft zweckdienlich erscheint. Die Gesellschaft kann ihre formulierten Ziele auch auf das Gebiet der Entwicklungshilfe ausdehnen. |
| Name | Aktualisiert am | |
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