Errichtung und Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V. Die Gesellschaft ist berechtigt, MVZ an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler, zu erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen, insbesondere auch wirtschaftlichmedizinische Kooperationen mit Leistungserbringern auf dem Gebiet des Gesundheitswesens einzugehen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Simon-David Haß | Geschäftsführer(in) | Gifhorn |
| Doris Schlieszeit | Geschäftsführer(in) | Stadtbergen Leitershofen |
| Joachim Schmidt | Geschäftsführer(in) | Fröndenberg |
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