Die Versorgung mit Energie (Strom und Gas) vorrangig im Gebiet der Kommunen, mit denen ein entsprechender Konzessionsvertrag geschlossen worden ist. Die Versorgung im Sinne von Satz 1 umfasst die Funktionen Erzeugung bzw. Gewinnung und Vertrieb von Energie. Der Erwerb und der Betrieb von Energieversorgungsnetzen ist Gegenstand des Unternehmens, sofern deren Wirtschaftlichkeit gutachterlich nachgewiesen und die Berechnung vorab dem Rat der Stadt Lippstadt vorgelegt wurde.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Siegfried Müller | Geschäftsführer(in) | Lippstadt |
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