Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, ebenso die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des Wohlfahrtswesens durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschafrt mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des § 54 AO.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Volker Dieckmann | Geschäftsführer(in) | Lippstadt |
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