Die Lebenshilfe Nordhorn gGmbH ist eine gemeinnützige soziale Dienstleistungsorganisation für Menschen mit Behinderung und betreibt unter anderem heilpädagogische und integrative Kindertagesstätten, Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnangebote sowie Therapiezentren und eine Autismus-Ambulanz. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse von 44.850.935,73 € und einen Jahresüberschuss von 249.791,72 €. Die Organisation betreute über 2300 Menschen mit und ohne Behinderung und beschäftigte im Jahresdurchschnitt 845 Personen (entsprechend 586,42 Vollkräfte). Sie ist eine 100‑%ige Tochter des Vereins Lebenshilfe Grafschaft Bentheim e. V., weist eine Bilanzsumme von 38.929.718,60 € und eine Eigenkapitalquote von 61,1 % aus.
Die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Schutzes der Familie, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und der Bildung sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 AO, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen, Unterkünften und Werkstätten zur Betreuung, Förderung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung sowie durch den Betrieb von Kindertagesstätten verwirklicht. Darüber hinaus wird der Satzungszweck durch den Betrieb von Inklusionsbetrieben und Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie verwirklicht. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und sozial schwache Menschen oder Menschen mit Behinderung, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleident sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von alten Menschen oder Menschen mit Behinderung, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter Menschen und Menschen mit Behinderung zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben. Die Gesellschaft verwirklicht diegenannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO, vornehmlich mit den in der Anlage genannten zur Unternehmensgruppe "Lebenshilfe Grafschaft Bentheim" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften durch die Entgegennahme und das Erbringen von Leistungen sowie durch Nutzungsüberlassung und druch die Erbringung von Personaldienstleistungen. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Leistungen der Verwaltung und Geschäftsführung sowie Managementleistungen, des Controllings, der Finanzbuchhaltung, Der Faktura bzw. Leistungsabrechnung der Personalverwaltung inklusive Lohnbuchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen, Verwaltungs- und Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit dem Bundsfreiwilligendienst und dem freiwilligen sozialen Jahr sowie der Beschäftigungsförderung, die Koordination von Betreuungsdienstleistungen, Gebäude- und Fuhrparkmanagement, Dienstleistungen und Materiallieferungen von Arbeitsgruppen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Reinigungs- und Reparaturdienstleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Betriebsrat und Datenschutz, Wohnheimleitung, Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Tagungen und Seminaren inklusive der damit einhergehenden Beköstigung, zentrale Service- und IT-Dienstleistungen und die Nutzungsüberlassung von Immobilien und Mobilien, einschließlich der damit einhergehenden Verwaltungstätigkeit.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Kolde | Geschäftsführer(in) | Nordhorn |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 31.03.2022 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Schutzes der Familie, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und der Bildung sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 AO, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen, Unterkünften und Werkstätten zur Betreuung, Förderung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung sowie durch den Betrieb von Kindertagesstätten verwirklicht. Darüber hinaus wird der Satzungszweck durch den Betrieb von Inklusionsbetrieben und Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie verwirklicht. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und sozial schwache Menschen oder Menschen mit Behinderung, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleident sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von alten Menschen oder Menschen mit Behinderung, insbesondere die Beratung und Unterstützung alter Menschen und Menschen mit Behinderung zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben. Die Gesellschaft verwirklicht diegenannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens nach § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO, vornehmlich mit den in der Anlage genannten zur Unternehmensgruppe "Lebenshilfe Grafschaft Bentheim" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften durch die Entgegennahme und das Erbringen von Leistungen sowie durch Nutzungsüberlassung und druch die Erbringung von Personaldienstleistungen. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Leistungen der Verwaltung und Geschäftsführung sowie Managementleistungen, des Controllings, der Finanzbuchhaltung, Der Faktura bzw. Leistungsabrechnung der Personalverwaltung inklusive Lohnbuchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen, Verwaltungs- und Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit dem Bundsfreiwilligendienst und dem freiwilligen sozialen Jahr sowie der Beschäftigungsförderung, die Koordination von Betreuungsdienstleistungen, Gebäudeund Fuhrparkmanagement, Dienstleistungen und Materiallieferungen von Arbeitsgruppen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Reinigungsund Reparaturdienstleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Betriebsrat und Datenschutz, Wohnheimleitung, Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Tagungen und Seminaren inklusive der damit einhergehenden Beköstigung, zentrale Service- und IT-Dienstleistungen und die Nutzungsüberlassung von Immobilien und Mobilien, einschließlich der damit einhergehenden Verwaltungstätigkeit. |
| 31.03.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 27.02.2020 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jungend- und Altenhilfe, des Schutzes der Familie, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und der Bildung, sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen, Unterkünften und Werkstätten zur Betreuung, Förderung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung sowie durch den Betrieb von Kindertagesstätten. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwiklicht durch Inklusionsbetriebe und Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an Menschen mit Behinderung, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Betreuung von Menschen mit Behinderung, insbesondere die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei Bewältigung von altäglichen Aufgaben. 4. Die Körperschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. des § 57 Ab. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson i. S. d. § 57 Ab.s 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 5. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Föderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. 7. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe oder flankierende Einrichtungen bzw. Tochtergesellschaften oder Unternehmen ähnlicher oder gleicher Art gründen, betreiben, vertreten oder sich an solchen beteiligen. Sie kann auch mit anderen Trägern der freien Wohlfahrtsverbände zusammenarbeiten. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 27.02.2020 | Kapitalherabsetzung | -120.000 € | 130.000 € |
| 19.09.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 250.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 55.984.324 € | 237.522 € | 39.775.322 € | — |
| 2023 | 50.911.291 € | 443.932 € | 39.395.804 € | — |
| 2022 | — | 443.932 € | 39.600.160 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 43.130.848 € | 87.9% |
| Materialaufwand | 3.831.263 € | 7.8% |
| Abschreibungen | 2.030.514 € | 4.1% |
| Zinsen u. ä. | 76.328 € | 0.2% |
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