(1)Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung aller Religionen, Konfessionen und Ethnien. Die Gesellschaft nimmt damit Teil an der Erfüllung des Kirchlichen Auftrages. (2)Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, d.h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. Nach dieser Maßgabe können die Mieten und Veräußerungspreise auch unterhalb des am Markt maximal durchsetzbaren Betrages erfolgen. Es wird auf § 2 Absatz (3) (kirchlicher Auftrag) verwiesen. (3)Die Gesellschaft ist gehalten, bei sämtlichen Geschäften gesamtkirchliche Interessen zu wahren und Partialinteressen demgegenüber nachzuordnen, um sicherzustellen, dass das kirchliche Vermögen wirtschaftlich, pfleglich und im Einklang mit dem kirchlichen Auftrag verwaltet wird. (4)Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Dorferneuerung und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweig- niederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. (5)Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Insbesondere kann die Gesellschaft treuhänderisch Wohnungsbestände ihrer Gesellschafter verwalten, wenn die Grundsätze der Absätze 1 und 2 gewahrt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Gerda Peter | Geschäftsführer(in) | Regensburg |
| Michael Soukup | Geschäftsführer(in) | Schwaig b. Nürnberg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.08.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 19.11.2020 | Firmennamensänderung | Evangelisches Siedlungswerk in Bayern GmbH |
| 19.11.2020 | Änderung des Gegenstands | (1)Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung aller Religionen, Konfessionen und Ethnien. Die Gesellschaft nimmt damit Teil an der Erfüllung des Kirchlichen Auftrages. (2)Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, d.h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. Nach dieser Maßgabe können die Mieten und Veräußerungspreise auch unterhalb des am Markt maximal durchsetzbaren Betrages erfolgen. Es wird auf § 2 Absatz (3) (kirchlicher Auftrag) verwiesen. (3)Die Gesellschaft ist gehalten, bei sämtlichen Geschäften gesamtkirchliche Interessen zu wahren und Partialinteressen demgegenüber nachzuordnen, um sicherzustellen, dass das kirchliche Vermögen wirtschaftlich, pfleglich und im Einklang mit dem kirchlichen Auftrag verwaltet wird. (4)Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Dorferneuerung und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. (5)Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Insbesondere kann die Gesellschaft treuhänderisch Wohnungsbestände ihrer Gesellschafter verwalten, wenn die Grundsätze der Absätze 1 und 2 gewahrt werden. |
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