PuR gemeinnützige Projekt- und soziale Regionalentwicklungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Hennigsdorf. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 3412 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1995.
Die Gesellschaft ist ein gemeinnütziger Sozialbetrieb, der Dienstleistungen in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtswesen sowie Verbraucherberatung erbringt.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts -Steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung des Wohlfahrtswesens - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz Der Zweck der Förderung des Wohlfahrtswesens soll insbesondere verwirklicht werden durch: - die Betreuung pflegebedürftiger und/oder demenziell eingeschränkter Menschen zur Deckung der Grundbedürfnisse - Unterstützung/Entlastung von pflegenden Angehörigen Der Zweck der Förderung der Jugendhilfe soll insbesondere verwirklicht werden durch: -sozialer Leistungen. Mit der Verfolgung mildtätiger Zwecke unterstützt die Gesellschaft selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie Personen die wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind. Die mildtätigen Zwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch: - Beratungs- und soziale Betreuungsleistungen für Langzeitarbeitslose - Den Betrieb einer Kleiderkammer - Die Unterhaltung und Betreibung einer Notunterkunft (Obdachloseneinrichtung) -Betreuung und Begleitung von Menschen ohne festen Wohnsitz. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen durchführen, die dem vorstehenden Unternehmensgegenstand unmittelbar dienen oder mit diesem in Verbindung stehen. Sie kann unter Beachtung der Regelungen in § 96 BbgKVerf Unternehmen gründen oder sich an Ihnen beteiligen. Für den Fall der Gründung oder Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Änderung des Umfangs der Beteiligung einschließlich der vollständigen Übertragung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Annette Koegst | Geschäftsführer(in) | Neuruppin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.12.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 26.06.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts -Steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung des Wohlfahrtswesens - die Förderung der Jugendund Altenhilfe - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz Der Zweck der Förderung des Wohlfahrtswesens soll insbesondere verwirklicht werden durch: - die Betreuung pflegebedürftiger und/oder demenziell eingeschränkter Menschen zur Deckung der Grundbedürfnisse - Unterstützung/Entlastung von pflegenden Angehörigen Der Zweck der Förderung der Jugendhilfe soll insbesondere verwirklicht werden durch: -sozialer Leistungen. Mit der Verfolgung mildtätiger Zwecke unterstützt die Gesellschaft selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie Personen die wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind. Die mildtätigen Zwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch: - Beratungs- und soziale Betreuungsleistungen für Langzeitarbeitslose - Den Betrieb einer Kleiderkammer - Die Unterhaltung und Betreibung einer Notunterkunft (Obdachloseneinrichtung) -Betreuung und Begleitung von Menschen ohne festen Wohnsitz. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen durchführen, die dem vorstehenden Unternehmensgegenstand unmittelbar dienen oder mit diesem in Verbindung stehen. Sie kann unter Beachtung der Regelungen in § 96 BbgKVerf Unternehmen gründen oder sich an Ihnen beteiligen. Für den Fall der Gründung oder Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Änderung des Umfangs der Beteiligung einschließlich der vollständigen Übertragung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
| 26.06.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | — | — | 2.233.767 € | — |
| 2022 | — | — | 1.622.333 € | — |
| 2021 | — | 0 € | 1.685.933 € | — |
| 2020 | — | 0 € | — | — |
| 2019 | — | 0 € | — | — |
| 2018 | — | 0 € | — | — |
| 2017 | — | 0 € | — | — |
| 2016 | — | 0 € | — | — |
| 2015 | — | 0 € | — | — |
| 2014 | — | 0 € | — | — |
| 2013 | — | 0 € | — | — |
| 2012 | — | 0 € | 1.482.642 € | — |
| 2011 | — | 0 € | 1.566.692 € | — |
| 2010 | — | 0 € | 1.576.883 € | — |
| 2009 | — | 0 € | 1.574.625 € | — |
| 2008 | — | 0 € | 1.291.130 € | — |
| 2007 | — | 0 € | 930.202 € | — |
| 2006 | — | 0 € | 809.159 € | — |
| 2005 | — | 0 € | 324.679 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 2.132 € | 100.0% |
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