Die Durchführung von Linien-, Schüler- und Berufsverkehr sowie die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sinne des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg. Die Wahrnehmung von Aufgaben der Werkstatt- und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge sowie die Durchführung von Reiseverkehr, soweit dies mit den gemeindewirtschaftlichen Bestimmungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vereinbar ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Hacker | Geschäftsführer(in) | Prenzlau |
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