Die Gesellschaft will eine zeitgemäße Form der Diakonie üben. Sie verfolgt damit Zwecke der anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft will dort tätig werden, wo Menschen ihrer Hilfe und Betreuung bedürfen. Zweck der Gesellschaft sind; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verfolgt so gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch a) Errichtung, Betreibung und Unterhaltung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einrichtungen und Dienste wie z.B. Altenpflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Wohnstätten, Unterkünfte und Jugendeinrichtungen; b) die Vertretung der Diakonie gegenüber den Partnern in der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege; c) das Feiern von Gottesdiensten und Andachten. Die Gesellschafterversammlung kann die Übernahme weiterer Aufgabengebiete beschließen, soweit es sich dabei um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt. (3) Die Gesellschaft führt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen in der Propstei Neustrelitz des Kirchenkreises Mecklenburg durch. (4) Die Gesellschaft kann unter Einhaltung der Vorschriften "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen, übernehmen oder sich an bereits bestehenden Trägern diakonischer Arbeit mit gleichartiger Zielsetzung beteiligen. Außerdem kann sie sich mit anderen diakonischen Trägern zu einem Verbund zusammenschließen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Christoph Boor | Geschäftsführer(in) | Alter 64 | Hohenzieritz |
| Alexander Hanisch | Geschäftsführer(in) | Alter 55 | Blankensee |