1. Vorrangiger Zweck der Gesellschaft ist im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung der Aufbau, die Unterhaltung und die Weiterentwicklung einer Kur- und Tourismusinfrastruktur in der Stadt Waren (Müritz). 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Einrichtungen der Kur- und Tourismusinfrastruktur zu erwerben, zu errichten und zu betreiben, soweit ein öffentlicher Zweck im Sinne der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dies rechtfertigt. Hierzu gehört insbesondere der Bürgersaal. 3. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört auch die Koordination, Organisation und Realisierung von touristischen Werbemaßnahmen und öffentlichen Veranstaltungen in der Stadt Waren (Müritz) sowie deren inhaltliche und terminliche Abstimmung in der Müritz-Region. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck entsprechend Ziff. 1.-3. gefördert wird. Hierzu zahlt insbesondere die Vermittlung von Kur- und Tourismusleistungen in der Stadt Waren (Müritz).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Hübner | Geschäftsführer(in) | Waren (Müritz) |
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