Die Gebr. Karstens Bauunternehmung GmbH ist eine mittelgroße GmbH mit Sitz in Waren und eingetragen beim Amtsgericht Neubrandenburg (HRB 1068) und hat den Gegenstand der Ausführung von Bauarbeiten. Das Unternehmen gehört dem Bauhauptgewerbe an und betreibt die Geschäftsbereiche Hochbau, Tiefbau sowie Umwelttechnik. Im Hochbau liegen Schwerpunkte im Wohnungs- und Gewerbebau, im Tiefbau vorwiegend im Kanal- und Straßenbau, und die Umwelttechnik befasst sich mit der Sanierung und Aufbereitung belasteter Böden. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023/2024 im Durchschnitt 87 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung und Auszubildende). Gebr. Karstens Bauunternehmung GmbH ist ein Familienunternehmen.
Ausführung von Bauarbeiten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christoph Karstens | Geschäftsführer(in) | Kiel |
| Stephan Karstens | Geschäftsführer(in) | Kiel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.11.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Otto-Intze-Straße 2, 17192 Waren |
| 27.06.2006 | Firmenname eingetragen | Gebr. Karstens Bauunternehmung GmbH |
| 27.06.2006 | Sitz eingetragen | Waren (Müritz) |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 27.06.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 150.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis9,1 Mio. €2 | 0 € | 9.476.249 € | — |
| 2023 | Rohergebnis7,9 Mio. €2 | 0 € | 13.321.845 € | — |
| 2022 | Rohergebnis10,5 Mio. €2 | 0 € | 14.945.261 € | — |
| 2021 | Rohergebnis9,6 Mio. €2 | 0 € | 8.867.275 € | — |
| 2020 | Rohergebnis8,9 Mio. €2 | 0 € | 14.111.323 € | — |
| 2019 | Rohergebnis7,8 Mio. €2 | 0 € | 11.165.838 € | — |
| 2018 | Rohergebnis6,9 Mio. €2 | 0 € | 8.189.572 € | — |
| 2017 | Rohergebnis5,5 Mio. €2 | 0 € | 8.732.882 € | — |
| 2016 | Rohergebnis6,8 Mio. €2 | 0 € | 8.575.982 € | — |
| 2015 | Rohergebnis5,7 Mio. €2 | 0 € | 9.790.331 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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