KBT Bettwaren Verwaltungs GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Everswinkel. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9223 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1995. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der KBT Bettwaren Vertriebs GmbH und nach Umwandlung dieser Firma in die KBT Bettwaren Vertriebs GmbH & Co. KG die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an dieser Kommanditgesellschaft und die Übernahme der Geschäftsführung an dieser Gesellschaft. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen oder erwerben oder übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie darf sämtliche Geschäfte betreiben, von denen erwartet werden kann, daß sie die Unternehmen der Gesellschaft fördern.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 9223 (Stand 23. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marco Frie | Geschäftsführer(in) | Münster |
| Boris Kruchen | Geschäftsführer(in) | Telgte |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 9223 (Stand 23. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2015 | kleine KapG1 | — | 29.893 € | — |
| 2014 | kleine KapG1 | — | 29.735 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | — | 28.369 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | -107 € | 31.529 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | -536 € | 32.731 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | — | 34.341 € | 1 |
| 2009 | kleine KapG1 | — | 34.904 € | 1 |
| 2008 | kleine KapG1 | — | 34.400 € | 1 |
| 2007 | kleine KapG1 | -895 € | 37.612 € | 1 |
| 2006 | kleine KapG1 | -1.467 € | 37.398 € | 1 |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 9223 (Stand 23. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister