Die St. Clemens GmbH ist Träger zweier stationärer Altenhilfeeinrichtungen und hält am Standort Telgte 41 seniorengerechte Mietwohnungen mit optionalen Serviceleistungen vor. Zu den Einrichtungen gehören das Elisabeth-Tombrock-Haus (ETA) in Ahlen mit 148 Plätzen und zusätzlich 13 Plätzen in der Tagespflege „Amandus“ sowie das Wohnstift St. Clemens (WSC) in Telgte mit 72 Plätzen. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stiftung Münster und nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, wobei sie die in den Einrichtungen lebenden Menschen und Mitarbeitenden im Glauben begleitet. Die St. Clemens GmbH verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke und ist größtenteils von der Ertragsteuer befreit.
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen für die Altenhilfe, für das öffentliche Gesundheitswesen sowie für die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr; sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung der römisch-katholischen Kirche. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Seniorenheims Elisabeth-Tombrock-Haus, des Wohnstifts St. Clemens, durch die Errichtung und den Betrieb weiterer diesbezüglicher Einrichtungen sowie durch die Erbringung von Pflegeleistungen und ähnlichen Leistungen, durch die Erfüllung des Caritas-Auftrags der katholischen Kirche, namentlich durch die Begleitung der in den Einrichtungen der Gesellschaft lebenden Menschen, der Mitarbeiter und weiteren Personen im Glauben in vielfältiger Form zur Vertiefung des katholischen Glaubens sowie durch die Unterhaltung von Andachts-/Gebetsräumen und das Feiern von Gottesdiensten. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten, soweit sie nicht selbst als steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaft steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer etwa geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. (9) Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Daniel Freese | Geschäftsführer(in) | Münster |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 15.01.2018 | Änderung des Gegenstands | (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen für die Altenhilfe, für das öffentliche Gesundheitswesen sowie für die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr; sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung der römischkatholischen Kirche. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Seniorenheims ElisabethTombrock-Haus, des Wohnstifts St. Clemens, durch die Errichtung und den Betrieb weiterer diesbezüglicher Einrichtungen sowie durch die Erbringung von Pflegeleistungen und ähnlichen Leistungen, durch die Erfüllung des CaritasAuftrags der katholischen Kirche, namentlich durch die Begleitung der in den Einrichtungen der Gesellschaft lebenden Menschen, der Mitarbeiter und weiteren Personen im Glauben in vielfältiger Form zur Vertiefung des katholischen Glaubens sowie durch die Unterhaltung von Andachts-/Gebetsräumen und das Feiern von Gottesdiensten. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten, soweit sie nicht selbst als steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaft steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer etwa geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. (9) Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. |
| 15.01.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 22.02.2013 | Firmennamensänderung | St. Clemens GmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 09.11.2004 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 15.419.581 € | 45.804 € | 19.392.747 € | — |
| 2023 | 14.547.148 € | -139.377 € | 20.104.871 € | — |
| 2022 | 14.793.279 € | 635.619 € | 21.088.271 € | — |
| 2021 | 13.792.426 € | 622.286 € | 21.340.253 € | — |
| 2020 | 13.418.479 € | 587.506 € | 21.370.944 € | — |
| 2019 | 12.635.061 € | 587.879 € | 21.610.234 € | — |
| 2018 | 11.779.521 € | 706.460 € | 22.245.153 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 10.279.318 € | 72.5% |
| Materialaufwand | 2.850.569 € | 20.1% |
| Abschreibungen | 721.166 € | 5.1% |
| Zinsen u. ä. | 328.568 € | 2.3% |
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